Sie liebäugeln mit einem Wintergarten, doch Ihnen grault es schon vor den Themen Baugenehmigung, Bauantrag und sonstigen Vorschriften?
Wir haben alle wissenswerten Informationen zu den Voraussetzungen für einen Wintergarten für Sie zusammengetragen:
Wintergarten ohne Baugenehmigung
Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen Sie für Ihren Wintergarten keine Baugenehmigung.
Diese Voraussetzungen variieren natürlich von Bundesland zu Bundesland und dieser Blogbeitrag stellt keineswegs eine rechtsverbindliche Beratung dar. Wir empfehlen ausdrücklich das einholen der Meinung von etablierten Unternehmen in Ihrem Umfeld.
Unter folgenden Voraussetzungen ist der Anbau in NRW stand heute genehmigungsfrei:
• Der Anbau muss 3 Meter von der Nachbarschaftsgrenze entfernt sein
• Eine Maximalgröße von 30 m² darf nicht überschritten werden
• Die Bautiefe muss unter 4,5 Meter liegen
• Ggf. „Nachbarzustimmung
Hierzu ist anzumerken, dass Strafen die für ungenehmigte Bauwerke verhängt werden meistens sogar deutlich über dem Preis für das Bauwerk selbst sind.
Aufbau:
Natürlich darf der Wintergarten nicht einfach am Boden verschraubt werden.
Am geeignetsten ist ein stabiles ableitendes und dämmendes Fundament in der Form
einer Bodenplatte aus Beton.
Das ist allerdings nur die optimale Lösung. Vollkommend ausreichend und auch sehr häufig in der Anwendung sind sogenannte Punktfundamente für die Stützen und Streifenfundamente für die Wetterschutzelemente. Die genauen Maße bekommt Ihr übrigens meistens vom Hersteller auf Anfrage zugesandt.
Und was passiert mit dem Regenwasser?
In den meisten Fällen hat ein Wintergarten zusätzlich ein Entwässerungssystem, damit das Regenwasser nicht über die Dachplatten willkürlich herunterläuft.
Hierzu gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten, so hat ein modernes Terrassendach ein unsichtbares Fallrohr zum Ablauf, welches in einem oder mehreren Aluminiumpfosten integriert wird. Anschließend versickert das Wasser im Boden oder es wird in den Garten oder angrenzende Beete abgeleitet.
Fragen Sie vor dem Vertragsabschluss für ein solches Bauvorhaben also unbedingt nach ob:
• Eine Baugenehmigung nötig ist
• Eine Nachbarschaftserklärung nötig ist (Einverständniserklärung der Nachbarn)
• Das Wasser im Boden versickert und weitere bauliche Vorbereitungen nötig sind vor Montage des Wintergarten
Übrigens:
Im Blogbeitrag „Terrassendach – Was muss ich beachten?“ erhaltet Ihr weitere Informationen zum Thema Nachbarzustimmung
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